AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
SHOPROCKET, Inh. Stefanie Pilz, Lichtmeßberg 4, 4183 Helfenberg;
Tel: 0664/2469120, E- Mail: info@shop-rocket.at; Web: www.shop-rocket.at
- Geltung
1.1 Sämtliche Angebote, Leistungen, Dienste und/oder Lieferungen, welcher Art auch immer (kurz Leistungen), welche SHOPROCKET, Inh. Stefanie Pilz, in der Folge kurz „SHOPROCKET“ genannt, erbringt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) in der jeweils gültigen Fassung. Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen SHOPROCKET und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichungen von diesen AGB sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden bedürfen in jedem einzelnen Fall der ausdrücklichen, im Vorhinein und schriftlich erteilten Zustimmung durch SHOPROCKET. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten als nicht vereinbart, sofern diese von SHOPROCKET nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
1.2 Maßgeblich für die Anwendbarkeit der AGB von SHOPROCKET ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht SHOPROCKET ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch SHOPROCKET bedarf es nicht.
1.4 Die AGB von SHOPROCKET sowie deren Änderungen werden auf der Homepage von SHOPROCKET veröffentlicht und dem Kunden bekannt gegeben. Änderungen gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, welche dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
- Vertragsabschluss:
2.1. Die Angebote von SHOPROCKET sind freibleibend und unverbindlich. Die Annahme des Auftrags seitens SHOPROCKET erfolgt durch ausdrückliche Annahme (Auftragsbestätigung) oder konkludent durch Beginn mit den beauftragten Leistungen.
2.2. Grundlage für den erteilten Auftrag bildet das durch den Kunden angenommene Angebot von SHOPROCKET. Dieser kommt bei Einigung über die wesentlichen Vertragsbestandteile zustande. Die Vertragspartner sind zur Einhaltung der getroffenen Vereinbarung verpflichtet. Die Leistungsbeschreibung gilt mit Auftragserteilung durch den Kunden als auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Offenkundige Irrtümer wie etwa Schreib- und Rechenfehler berechtigten SHOPROCKET zu entsprechender Korrektur im Sinne der Anpassung von Leistungen und/oder Preisen oder zur Vertragsaufhebung.
- Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Vertragsgegenstand sowie der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im abgeschlossenen Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch SHOPROCKET, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Vertragsgegenstand können insbesondere Analysen und Konzepterstellung im Bereich Onlineshops, Webshop-Betreuung, Optimierung, Beratung, Workshop und dergleichen sein. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch SHOPROCKET. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit durch SHOPROCKET.
3.2 Nicht vom erteilten Auftrag gedeckte Leistungen, sofern diesbezüglich nichts anderes vereinbart, sind nicht durch die vereinbarten Entgelte gedeckt. Diese Leistungen sind etwa:
– Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten von SHOPROCKET;
– Leistungen, welche durch Betriebssystem-, Hardwareänderungen und/oder durch Änderungen von nicht vertragsgegenständlichen wechselseitig programmabhängigen Softwareprogrammen und Schnittstellen bedingt sind;
– Über den ursprünglichen Auftrag hinausgehende individuelle Leistungen;
– Die Beseitigung von durch den Kunden oder Dritten verursachten Fehlern.
3.3 Der Kunde wird SHOPROCKET zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, welche für die Erbringung der Leistung erforderlich sind, ohne dass dies einer besonderen Aufforderung bedarf. Er wird sie von allen Umständen informieren, welche für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Darüber hinaus wird der Kunde über vorab durchgeführte und/oder Beratungen in diesem Zusammenhang gänzlich informieren. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von SHOPROCKET wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Für den Fall, dass sich während der Leistungserbringung herausstellt, dass die Ausführungen des Auftrages entsprechend der Leistungsbeschreibung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, so hat der Kunde einer erforderlichen Änderung der Leistungsbeschreibung zuzustimmen bzw. hat er die Voraussetzungen für die entsprechende Leistungsausführung zu schaffen. Kommt der Kunde dem binnen angemessener Frist nicht nach, so hat SHOPROCKET das Recht, die Leistungsausführung abzulehnen und den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Bis dahin seitens SHOPROCKET erbrachte Leistungen samt Kosten und Spesen sind vom Kunden zu ersetzen. Sofern die Leistungserbringung durch Umstände, welche in der Sphäre des Kunden gelegen sind, verhindert wird oder lehnt der Kunde die Leistungserbringung durch SHOPROCKET ab, so behält letztere den Anspruch auf das vereinbarte Entgelt. Jedenfalls ist der Kunde im Falle seines Verschuldens zum Ersatz des SHOPROCKET entstandenen Schadens, insbesondere des entgangenen Gewinns, verpflichtet; dies unabhängig vom tatsächlichen Schaden zumindest in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes. Die Anwendung des § 1304 ABGB wegen Mitverschulden von SHOPROCKET ist ausgeschlossen.
3.4. Der Kunde wird bis zu Beginn der beauftragten Leistungserbringung die Mitarbeiter seines Unternehmens über diese informieren. Der Kunde verpflichtet sich, SHOPROCKET Ansprechpartner und fachlich versierte Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, welche SHOPROCKET entsprechende erforderliche Informationen erteilen können.
3.5 Alle von SHOPROCKET erbrachten Leistungen sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen 14 Werktagen ab dem möglichen Zugang zu diesen durch den Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt bzw. gilt die erbrachte Dienstleistung mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen.
3.6 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. SHOPROCKET haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird SHOPROCKET wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde SHOPROCKET schad- und klaglos; er hat SHOPROCKET sämtliche Nachteile zu ersetzen, welche SHOPROCKET durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, SHOPROCKET bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt SHOPROCKET hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
- Vertragsdauer, Kündigung, Vorzeitige Auflösung
4.1 Verträge zwischen SHOPROCKET und dem Kunden welche die Leistung „Onlineshop“ betreffen, sind auf die Mindestvertragsdauer von drei Monaten angelegt. Diese verlängern sich auf unbestimmte Zeit, sofern sie von einem der Vertragsteile vor Ablauf der ersten drei Monate nicht bis längstens 15 Tage vor dem letzten Tag des dritten Monats schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung im Falle einer Verlängerung ist jeweils bis 15. eines Monats bei Einhaltung der Schriftlichkeit möglich. In diesem Fall endet das Vertragsverhältnis am letzten des jeweiligen Monats. Andere monatliche Betreuungsleistungen können von einem der Vertragsteile ebenfalls 15 Tage vor Ablauf der Mindestvertragsdauer, danach bis zum 15. des darauffolgenden Monats mit Wirkung der Beendigung des Vertragsverhältnisses zum Ende des jeweiligen Monats schriftlich gekündigt werden.
4.2 SHOPROCKET ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
- b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
- c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von SHOPROCKET weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von SHOPROCKET eine taugliche Sicherheit leistet;
- Konzept- und Ideenschutz
Hat der potentielle Kunde SHOPROCKET vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt SHOPROCKET dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
5.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch SHOPROCKET treten der potentielle Kunde und SHOPROCKET in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen diese AGB zu Grunde.
5.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass SHOPROCKET bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
5.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung seitens SHOPROCKET ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
5.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
5.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von SHOPROCKET im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
5.6 Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von SHOPROCKET Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies SHOPROCKET binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
5.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass SHOPROCKET dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass SHOPROCKET dabei verdienstlich wurde.
5.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei SHOPROCKET ein.
- Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
6.1 SHOPROCKET ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). SHOPROCKET ist von einer allfälligen Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen du Stellvertretern, welchen sie sich bedient, entbunden.
6.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. SHOPROCKET wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
6.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages mit SHOPROCKET aus wichtigem Grund.
- Termine
7.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von SHOPROCKET schriftlich zu bestätigen.
7.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung seitens SHOPROCKET aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und SHOPROCKET berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
7.3 Befindet sich SHOPROCKET in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er an SHOPROCKET schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Honorar
8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von SHOPROCKET für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. SHOPROCKET ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. SHOPROCKET ist berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
8.2 Alle von SHOPROCKET genannten Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat SHOPROCKET für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
8.3 Der Kunde stimmt der Übermittlung von Rechnungen durch SHOPROCKET in elektronischer Form ausdrücklich zu.
8.4 Alle Leistungen seitens SHOPROCKET, welche nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle SHOPROCKET erwachsenden Barauslagen wie etwa anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind nach Rechnungslegung vom Kunden gesondert zu ersetzen.
8.5 Unterbleibt die Ausführung sämtlicher Leistungen aus Gründen, welche in der Sphäre des Kunden gelegen sind oder welche auf einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch SHOPROCKET basieren, so behält SHOPROCKET den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars. Die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG wird ausgeschlossen. Sofern für die zu erbringenden Leistungen ein Stundenhonorar vereinbart worden ist, so hat der Kunde bei Unterbleiben der Leistungen aus in diesem Punkt genannten Gründen das Honorar für die gesamt vereinbarten Leistungen seitens SHOPROCKET abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen gelten mit 30 % des Honorars für jene Leistungen, welche SHOPROCKET bis zum Tag der Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht erbracht hat, als pauschaliert vereinbart.
8.6 Weiters ist SHOPROCKET bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern von SHOPROCKET schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an SHOPROCKET zurückzustellen.
- Zahlung
9.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen.
9.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten 8 % Verzugszinsen p.a. als vereinbart. Weiters verpflichtet sich der Kunde im Falle eines Zahlungsverzugs, die entstehenden Mahn- und Inkassospesen seitens SHOPROCKET, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in der Höhe von zumindest EUR 40,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
9.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann SHOPROCKET sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
9.4 SHOPROCKET ist nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages (auch bzgl. Zwischenabrechnungen) zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur vollständigen Entgeltzahlung bleibt davon unberührt. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen von Teilrechnungen auf Grund möglicher Mängeleinreden zurückzuhalten.
9.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich SHOPROCKET für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von SHOPROCKET aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von SHOPROCKET schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
- Eigentumsrecht und Urheberrecht
10.1 Alle Leistungen von SHOPROCKET, ihren Mitarbeitern und beauftragten Dritten, einschließlich geschaffener Werke (etwa Analysen, Berichte, Leistungsbeschreibungen, etc.) und jener aus Präsentationen, bleiben im Eigentum von SHOPROCKET. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses dürfen Sie vom Kunden nur nach Bezahlung des vereinbarten Entgeltes für ausschließlich vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von SHOPROCKET setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von SHOPROCKET dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von SHOPROCKET, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis. Jede unerlaubte Weitergabe und/oder Zugänglichmachung des Werkes sowie jede unerlaubte Vervielfältigung oder Anfertigung von Kopien zum Zwecke durch nicht berechtigte Benutzer ist untersagt.
10.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen seitens SHOPROCKET, insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung seitens SHOPROCKET und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
10.3 Für die Nutzung von Leistungen von SHOPROCKET, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von SHOPROCKET erforderlich. Dafür steht SHOPROCKET und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
10.4 Für die Nutzung von Leistungen von SHOPROCKET bzw. von Werbemitteln, für welche SHOPROCKET konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages, unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung von SHOPROCKET notwendig.
10.5 Der Kunde haftet für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
- Kennzeichnung
11.1 SHOPROCKET ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
- Gewährleistung
12.1 Für Lieferungen/Leistungen, welche nach der finalen Freigabe des Kunden erfolgen, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
12.2 Vorbehaltlich des Gewährleistungsausschlusses nach 12.1. hat der Kunde allfällige bei Lieferung/Leistung erkennbare Mängel unverzüglich, jedenfalls binnen acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch SHOPROCKET, andere – bei Lieferung/Leistung nicht erkennbareMängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels, anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
12.3 Vorbehaltlich des Gewährleistungsausschlusses nach 12.1. steht dem Kunden im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch SHOPROCKET zu. Die Gewährleistung umfasst die Mängeldiagnose und die Mängelbehebung. SHOPROCKET kann wählen, ob sie Verbesserung oder Austausch leistet. SHOPROCKET wird den Mangel binnen angemessener Frist (mindestens 30 Tage) beheben, wenn der Kunde SHOPROCKET alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. SHOPROCKET ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für SHOPROCKET mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen. Sofern seitens des Kunden nicht nachgewiesen werden kann, dass ein Mangel SHOPROCKET zuzuordnen ist, ist SHOPROCKET berechtigt, die von ihr bezüglich der Mängeldiagnose und Mängelbeseitigung erbrachten Leistungen dem Kunden in Rechnung zu stellen.
12.4 Vorbehaltlich des Gewährleistungsausschlusses nach 12.1. leistet SHOPROCKET keine Gewähr für geringfügige und/oder unerhebliche Mängel. Dies gilt speziell dann, wenn durch diese die vereinbarte oder gewöhnlich vorausgesetzte Benutzbarkeit nicht beeinträchtigt wird. SHOPROCKET leistet keine Gewähr dafür, dass Programme in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten, dass diese ununterbrochen oder gänzlich fehlerfrei laufen oder zur Erzielung bestimmter unternehmerischer Resultate (etwa Suchmaschinenpositionierung, Umsatzsteigerung, Personaleinsparung, etc.) eingesetzt oder bestimmte Resultate erzielt werden können. Sofern ein Mangel auf die von Kunden vorgegebene Aufgabenstellung oder dessen unzureichende oder fehlerhafte Mitwirkungspflicht zurückzuführen ist oder die Funktionen den Anforderungen des Kunden nicht genügen, so leistet SHOPROCKET dafür ebenfalls keine Gewähr. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Dritter oder der Kunde selbst eigenmächtig Änderungen am Vertragsgegenstand vorgenommen hat.
12.5. Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. SHOPROCKET ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. SHOPROCKET haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
12.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber SHOPROCKET gemäß § 933b Abs. 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
- Haftung und Produkthaftung
13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung seitens SHOPROCKET und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von SHOPROCKET ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Erfüllungsgehilfen.
13.2 Jegliche Haftung von SHOPROCKET für Ansprüche, die auf Grund der von SHOPROCKET erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn SHOPROCKET ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet SHOPROCKET nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat SHOPROCKET diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
13.3 Die Haftung seitens SHOPROCKET ist überdies mit der Haftsumme der ihrerseits bestehenden Haftpflichtversicherung beschränkt. Darüber hinaus übernimmt SHOPROCKET keine Haftung für Rankings, Suchmaschinenpositionierungen oder Umsatzsteigerungen. SHOPROCKET gibt lediglich Empfehlungen, der Kunde entscheidet deren Umsetzung aber alleine.
13.4. Von SHOPROCKET aufgezeigte Möglichkeiten wie etwa Analysen, Recherchen, und dergleichen versprechen keine bestimmte Positionierung in Suchmaschinen. Zudem ausgeschlossen sind Haftungsansprüche auf Grund behaupteter Mängel im Zusammenhang mit der Optimierung von Websites, Textinhalten und dergleichen. Es obliegt ausschließlich dem Kunden sich über bestehende rechtliche Verpflichtungen wie etwa Verbraucherrechte zu informieren und diesbezügliche rechtlich erforderliche Hinweise entsprechend aufzunehmen.
13.5 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung seitens SHOPROCKET. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt. Das Verschulden seitens SHOPROCKET hat der Kunde zu beweisen.
13.6 SHOPROCKET tritt Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber Dritten an den Kunden ab, sofern SHOPROCKET die Leistung bzw. das Werk in diesem Zusammenhang unter Zuhilfenahme dieser Dritten erbringt.
- Datenschutz
14.1 SHOPROCKET ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des bestehenden Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Kunde stimmt daher zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich u.a. Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde leistet Gewähr, dass dafür sämtliche erforderlichen Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
14.2 Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
- Anzuwendendes Recht
15.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen SHOPROCKET und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1 Erfüllungsort ist der Sitz von SHOPROCKET. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald SHOPROCKET die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
16.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen SHOPROCKET und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von SHOPROCKET sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die SHOPROCKET berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
16.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
Stand: 1.03.2022